FAQ Fragen und Antworten
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Firmenbuchnummer: FN423610g
Landesgericht Klagenfurt
Geschäftsführung: Ing. Andreas Hönigmann
Ökostrompauschale
Die Ökostrompauschale ist die zweite Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems ab 01.07.2012.
Die Ökostrompauschale ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt und ist nach Netzebenen gestaffelt. Sie entspricht im alten System der Zählpunktpauschale.
In nachfolgender Tabelle sind die Ökostrompauschalen der verschiedenen Netzebenen dargestellt:
http://www.e-control.at/de/konsumenten/oeko-energie/kosten-und-foerderungen/oekostrompauschale
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie festgeschrieben wird (Elektrizitätsabgabegesetz) BGBl. Nr. 201/1996 idF BGBl. I Nr. 26/2000.
Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh.
Der Elektrizitätsabgabe unterliegt jede Lieferung von elektrischer Energie, mit Ausnahme des Falls, dass die Energie an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. In diesem Fall wird der überwiegende Teil der Energie weitergeliefert. Verwendet das Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der angelieferten oder selbst hergestellten elektrischen Energie für andere Zwecke als zur Weiterlieferung, dann ist dieser Anteil steuerpflichtig. Darunter fallen vor allem die Beleuchtung, Beheizung und ähnliche Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Insoweit die elektrische Energie im Rahmen der Erzeugung und des Transportes zum Abnehmer verbraucht wird, ist sie von der Abgabe befreit. Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb eines Erzeugungsbetriebes die elektrische Energie zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, zum Beispiel, wenn innerhalb eines Speicherkraftwerkes die erzeugte Energie zum Hochpumpen des Wassers verwendet wird. Auch elektrische Energie, die zur Weiterleitung in Transformatoren usw. verbraucht wird, fällt unter die Befreiung.
http://www.e-control.at/de/industrie/strom/strompreis/steuern
- Netznutzungsentgelt
- Netzverlustentgelt
- Entgelt für Messleistungen
- Netzbereitstellungsentgelt
- Systemdienstleistungsentgelt
- Netzzutrittsentgelt
- Entgelt für Internationale Transaktionen
Des Weiteren finden Sie hier Vergleiche der Systemnutzungsentgelte.
http://www.e-control.at/de/industrie/strom/strompreis/netzentgelte/vergleiche-der-netzentgelte
Achten sie ob der Netzbetreiber Ihnen die Vorschreibung der monatlichen Teilbeträge auf 12 Monate oder auf (wie gesetzlich möglich) auf 10 Monate vorschreibt. Gesetzlich muss der Netzbetreiber mindestens auf 10 Monate vorschreiben, die meisten Netzbetreiber erlauben bei Rücksprache, auch die Zahlung auf 12 Monatsbeträgen.
Die Jahresabrechnung ist aber konstant, gleich hoch wie bisher, mit der Ausnahme der Änderungen der gesetzlichen Abgaben. Diese betreffen aber auch Kunden die den Strom über den Netzbetreiber beziehen.
Nähere Inormationen sehen Sie unter den FAQ s Ökostrompauschale, Systemnutzungsentgelte und Elektrizitätsabgabe.
Was ist uns wichtig?
Wir haben in unseren Reihen ein perfekt geschultes Team von Kooperationspartnern, um Sie bestmöglich zu beraten. Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, daher können Sie uns auch telefonisch erreichen.
Kundenreaktionen
Der Kunde steht bei uns im Mittelpunkt. Eine Vielzahl von Kunden hat sich bereits durch uns und unsere Kooperationspartner beraten lassen. Die Auswirkungen sind verschieden. Von Energiekosteneinsparung bis hin zur Energieeinsparung wurde alles erreicht. Auf dieser Seite finden Sie einige Stellungnahmen von unseren Kunden über unsere Zusammenarbeit.